Erziehungsbeauftragung / Elternzettel
Anleitung:
- Drucken Sie zwei Kopien des "Erziehungsbeauftragungs.- / Elternzettel-Formulares" aus (Vorder.- & Rückseite) und füllen alle Felder beider Kopien aus.
Eine Kopie ist für das jeweilige Kino und die andere Kopie verbleibt als Nachweis bei der/dem Erziehungsbeauftragten. - Unterschreiben Sie (Personensorgeberechtigte/r), volljährige Begleitperson als Erziehungsbeauftragte/r und das Kind / der Jugendliche die "Erziehungsbeauftragungs.- / Elternzettel-Formulare" und fügen Ihre Ausweiskopie (des unterschreibenden Personensorgeberechtigten / Elternteils) hinzu.
"Erziehungsbeauftragungs.- / Elternzettel-Formulare" welche nicht Unterschrieben sind und/oder keine Ausweiskopie aufweisen, sind leider nicht zulässig und haben somit keine Gültigkeit und können nicht akzeptiert werden! - Ausgefüllte und Unterschriebene "Erziehungsbeauftragungs.- / Elternzettel-Formulare" und Ausweiskopie an der Kinokasse zusammen mit der/dem Erziehungsbeauftragten vorzeigen und eins abgeben.
Die/Der Erziehungsbeauftragte muss sich durch Vorzeigen eines amtlichen Dokumentes (Reisepass, Personalausweis, Führerschein pp.) identifizieren können.
Wichtige Hinweise:
- Die Erziehungsbeauftragung muss direkt durch die/den Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern / ein Elternteil) erfolgen!
- Bei dem Kinobesuch ist unbedingt zu beachten, dass die FSK-Freigaben der Filme auch in Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person nicht außer Kraft gesetzt werden können und somit ausnahmslos gültig bleiben!
Weitere Informationen zum Jugendschutzgesetz und den FSK-Freigaben finden Sie unter dem Menüpunkt "Jugendschutz / FSK".